
Leichenpässe
Ein Leichenpass ist für die Überführung zur Beisetzung eines ausländischen Verstorbenen in sein Heimatland erforderlich. Dieser wird durch das Standesamt, das zur Beurkundung des Sterbefalls zuständig ist, im Rahmen der Anmeldung des Sterbefalls ausgestellt.
Kosten
Die Kosten für die Ausstellung eines Leichenpasses betragen € 28,--.
Benötigte Unterlagen
Zur Ausstellung eines Leichenpasses werden benötigt:
- Vertraulicher Teil des Leichenschauscheines
- Sterbefallanzeige
Wichtiger Hinweis
Seit dem 01.03.2019 ist nach § 22 Abs. 3 Satz 2 FBG für alle Überführungen ins Ausland, unabhängig von der Bestattungsart, zusätzlich nach Ziffer 1
die Bescheinigung über die Zweite Leichenschau nach § 10 Abs. 9 (Anlage 4 zum FBG)
zwingend vorzulegen.
Die Zweite Leichenschau können Sie ausschließlich beim Institut für Rechtsmedizin oder bei einem der hess. Krematorien (z.B. in Offenbach am Main, Obertshausen) vornehmen lassen.
Institut für Rechtsmedizin
Universitätsklinikum Frankfurt
Goethe-Universität
Kennedyallee 104
D-60596 Frankfurt am Main (Sachsenhausen)
Tel.: +49 69 6301 7553 (Sekr.)
Fax: +49 69 6301 5882
Email: verhoff@med.uni-frankfurt.de
Internet: http://www.rmif.de
Öffnungszeiten:
Mo. – Do. 08:00 – 16:00 Uhr
Fr. 08:00 – 15:00 Uhr