
Stiftungsaufsicht der Stadt Frankfurt am Main
Gemäß § 28 des Hessischen Stiftungsgesetzes i.V.m. der Verfügung des Regierungspräsidenten in Wiesbaden vom 16.09.1966 sind dem Magistrat der Stadt Frankfurt am Main die Aufsichtsbefugnisse für Stiftungen mit Sitz in Frankfurt am Main nach § 12 des Hessischen Stiftungsgesetzes übertragen worden. Hierunter fallen insbesondere die Prüfung der Jahresabrechnung der Stiftung sowie die Befugnis, sich über die Angelegenheiten der Stiftung zu unterrichten.
Die Stiftungsaufsicht der Stadt Frankfurt am Main berät Sie im Vorfeld gerne über die Errichtungsmodalitäten und stellt Ihnen Mustersatzungen zur Verfügung. Die Beratung ist kostenlos.
Weitere Hinweise zum Anerkennungsverfahren und Mustervorlagen für Stiftungsgeschäft und Stiftungssatzung finden Sie unter „Weitere Informationen“.
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Telefon: | (069) 212-33842 |
Telefax: | (069) 212-37895 |
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