
Umweltzone Frankfurt am Main
Seit 1. Januar 2012 dürfen nur noch Fahrzeuge mit grüner Plakette in die Umweltzone, die 2008 eingerichtet wurde, einfahren. Ziel ist die Verringerung der Feinstaub- und Stickstoffdioxidkonzentration zur Einhaltung der Luftgrenzwerte.
Rechtliche Grundlage der 3. Stufe der Umweltzone ist die 1. Fortschreibung des Luftreinhalteplans für den Ballungsraum Rhein-Main, Teilplan Frankfurt am Main, der vom Hessischen Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUELV) in Zusammenarbeit mit der Stadt Frankfurt am Main aufgestellt worden ist. Der Luftreinhalteplan ist am 14.11.2011 in Kraft getreten. Er kann unter dem Link HMUELV (2011): Luftreinhalteplan Frankfurt heruntergeladen werden.
Wer ohne Plakette oder gültige Ausnahmegenehmigung in der Umweltzone kontrolliert wird, muss mit achtzig Euro Bußgeld rechnen.
Feinstaubplaketten
Nur mit einer grünen Plakette an der Windschutzscheibe ist die Fahrt seit 1.1.2012 in der Umweltzone zulässig.
Fragen und Antworten
Zum besseren Verständnis werden hier wesentliche Fragen und Antworten behandelt.
Grenzen der Umweltzone
Die Umweltzone ist an ihren Grenzen durch Verkehrsschilder gekennzeichnet.