
Gebührenübersicht Erlaubnisse bei der Ausländerbehörde
Stand 05.03.2013
Kategorie | Maßnahme | Euro |
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Aufenthaltserlaubnis | Erteilung mit einer Geltungsdauer von bis zu einem Jahr | 100,00 |
Aufenthaltserlaubnis | Erteilung mit einer Geltungsdauer von mehr als einem Jahr | 110,00 |
Aufenthaltserlaubnis | Verlängerung mit einer Geltungsdauer von bis zu drei Monaten | 65,00 |
Aufenthaltserlaubnis | Verlängerung mit einer Geltungsdauer von mehr als drei Monaten | 80,00 |
Aufenthaltserlaubnis | Änderung bei Wechsel des Aufenthaltszwecks | 90,00 |
Niederlassungserlaubnis | für Hochqualifizierte (§ 19 Abs. 1 AufenthG) | 250,00 |
Niederlassungserlaubnis | zur Ausübung einer selbständigen Erwerbstätigkeit (§ 21 Abs. 4 AufenthG) | 200,00 |
Niederlassungserlaubnis | Erteilung in den übrigen Fällen (§ 9 Abs. 2, § 23 Abs. 2, § 26 Abs. 3 und 4 S. 1, § 28 Abs. 2, § 31 Abs. 3 und § 38 Abs. 1 AufenthG) | 135,00 |
Visum | Verlängerung eines Schengen-Visums im Bundesgebiet auf maximal drei Monate pro Halbjahr § 6 Abs. 3 S. 1 AufenthG) | 60,00 |
Visum | Verlängerung eines Schengen-Visums als Nationales Visum für weitere drei Monate innerhalb des Halbjahrs (§ 6 Abs. 3 S. 3 AufenthG) | 60,00 |
Visum | Verlängerung eines nationalen Visums | 25,00 |
Sonstige Amtshandlungen | Aufhebung / Änderung einer Auflage zum Aufenthaltstitel auf Antrag | 30,00 |
Sonstige Amtshandlungen | Aufhebung / Änderung einer Auflage zum Aufenthaltstitel auf Antrag zur Aussetzung der Abschiebung | 20,00 |
Sonstige Amtshandlungen | Ausstellung einer Bescheinigung über die Aussetzung der Abschiebung | 25,00 |
Sonstige Amtshandlungen | Ausstellung einer Bescheinigung über die Aussetzung der Abschiebung auf gesondertem Dokument | 30,00 |
Sonstige Amtshandlungen | Erneuerung einer Bescheinigung über die Aussetzung der Abschiebung nur (als Klebeetikett) | 15,00 |
Sonstige Amtshandlungen | Erneuerung einer Bescheinigung über die Aussetzung der Abschiebung auf gesondertem Dokument (mit Trägervordruck) | 20,00 |
Sonstige Amtshandlungen | Ausstellung einer Fiktionsbescheinigung nach § 81 Abs. 5 AufenthG | 20,00 |