
Rattenbefall, Informationen zur Bekämpfung
Auch wenn es mancher Tierfreund nicht gerne hören mag: Ratten gelten nach dem Infektionsschutzgesetz als tierische Schädlinge und müssen deshalb aus Gründen des Gesundheitsschutzes bekämpft werden.
Sollten Sie in einem Haus leben, in dem die Ratten zur Plage werden, sollten Sie sich an Ihren Haus- bzw. Grundstückseigentümer wenden. Dieser kann dann darüber entscheiden, ob er selbst entsprechende Fertigpräparate auslegt (in jeder Drogerie oder Garten-Center erhältlich) oder eine Fachfirma beauftragt. Diese findet man am schnellsten im Branchenverzeichnis unter dem Stichwort "Schädlingsbekämpfung".
Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz | |
Telefon: | +49 (0)69 212 42492 |
Telefax: | +49 (0)69 212 43256 |
E-Mail: | ![]() |
Anfahrtsbeschreibung
Von S-Bahnstation Galluswarte mit der Straßenbahnlinie 11 in Richtung Höchst bis zur Haltestelle Rebstöcker Straße, von dort aus noch ca. 5 Minuten Fußweg oder mit Linie 21 (über Kleyerstraße) bis Haltestelle Ordnungsamt, ca. 15 Minuten Fußweg von Galluswarte, Besucherparkplätze in der Tiefgarage - Einfahrt Krifteler Straße (1 €/Stunde)
Hinweis:
Geänderte Öffnungszeiten "zwischen den Jahren"
Am 27. und 30.12.2019 bleibt das Ordnungsamt geschlossen. Die Sprechzeiten an diesen beiden Tagen entfallen. Der letzte Publikumssprechtag in diesem Jahr ist damit Montag, der 23.12.2019, von 8 – 13 Uhr.
Öffnungszeiten
Bitte beachten Sie, dass einige Bereiche des Ordnungsamtes abweichende Regelungen zu den allgemeinen Öffnungszeiten haben.
Mo | 08:00 - 13:00 Uhr |
Di | geschlossen |
Mi | 07:30 - 15:00 Uhr |
Do | 13:00 - 18:00 Uhr |
Fr | 07:30 - 12:00 Uhr |