
Wohnen - Wegweiser für Alleinerziehende
Bei geringem Einkommen haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine öffentlich geförderte Wohnung (Sozialwohnung). Hier ist das Amt für Wohnungswesen zuständig. Auf Antrag werden Sie vorgemerkt und vermittelt – wenn Ihr Haushalt bestimmte Einkommensgrenzen einhält, eine Bindung an die Stadt Frankfurt besteht und Ihre derzeitigen Wohnverhältnisse unzureichend sind. Schwangere Frauen werden bei der Vergabe bevorzugt berücksichtigt.
Beim Amt für Wohnungswesen gibt es außerdem eine kostenlose Mietrechtsberatung bis zu einem Monatsnettoeinkommen von 1.650 Euro plus 500 Euro für jedes weitere Haushaltsmitglied. Die Wohnungsaufsicht kann helfen, wenn Ihr Vermieter nicht bereit ist, bei feuchten Wänden, undichtem Dach etc. die Wohnung in Ordnung zu bringen. Auch bei Verdacht auf eine überhöhte Miete werden Sie beraten (Adresse siehe rechte Spalte).
Weitere Informationen finden Sie unten, Tipps für den schmalen Geldbeutel rechts.




