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Elterngeld für Alleinerziehende

Alleinerziehende haben Anspruch auf Elterngeld für 14 Monate, wenn sie das alleinige Sorgerecht oder das Aufenthaltsbestimmungsrecht haben.
Berufstätige und Selbstständige bekommen 65 Prozent ihres vorher erzielten steuerpflichtigen Nettoeinkommens / Nettogewinns bis zu einer Höhe von maximal 1.800 Euro.
Für Geringverdienende und Teilzeitbeschäftigte mit einem Nettoeinkommen unter 1.000 Euro wird individuell ein höherer Prozentsatz berechnet.

Wer vor der Geburt kein eigenes Erwerbseinkommen hatte – Bezieherinnen von ALG II, Studierende, Hausfrauen beziehungsweise Mütter mit längerer Berufsunterbrechung – erhält ein Mindestelterngeld von 300 Euro. Dieser Betrag wird allerdings - bis auf einen Freibetrag von 30 Euro - auf das ALG II angerechnet, nicht jedoch auf Wohngeld und Unterhaltsvorschuss.
Auf Antrag kann der errechnete Monatsbetrag halbiert und so der Auszahlungszeitraum verdoppelt werden.

Infos und Antrag

Hessisches Amt für Versorgung und Soziales - Versorgungsamt
Walter-Möller-Platz 1
60439 Frankfurt am Main

 
Telefon: +49 (0)69 15671 Zentrale
Telefon: +49 01802358376 (Hotline)
Telefax: +49 (0)69 1567234
E-Mail: Link-Iconpost [At] havs-fra.hessen [Punkt] de
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