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Rente für Verwitwete und Halbwaisen

Anspruch auf Witwen-/Witwerrente besteht, wenn der verstorbene Ehepartner beziehungsweise die verstorbene Ehepartnerin 5 Jahre Beitrags- beziehungsweise Ersatzzeiten in der Rentenversicherung nachweist. Der Anspruch besteht auch, wenn das Ehepaar getrennt gelebt hat.

Für Höhe und Dauer der Rente sind relevant: Alter und Erwerbsfähigkeit des/der Hinterbliebenen, die Erziehung eines Kindes bis zum 18. Lebensjahr beziehungsweise die Sorge für ein behindertes Kind sowie das eigene Einkommen.

Für die Zahlung einer Halbwaisenrente (bis zum 18., unter bestimmten Voraussetzungen maximal bis zum 27. Lebensjahr) muss der verstorbene Elternteil ebenfalls die Wartezeit von 5 Jahren erfüllt haben.

Infos und Antrag

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Deutsche Rentenversicherung
Stiftstraße 9-17
60313 Frankfurt am Main

 
Telefon: +49 (0)69 29998-0
E-Mail: Link-Iconkundenservice-in-frankfurt [At] drv-hessen [Punkt] de
Internet: Link-Iconwww.deutsche-rentenversicherung-hessen.de
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(Eingang Sandhofpassage)
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60311 Frankfurt am Main

 
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