
20.03.2012
Energieeffizienz bei Klimaanlagen
Pflichten /Fristen / Chancen für Betreiber und Dienstleister im Hinblick auf die Inspektion nach § 12 EnEV
Pflichten
Eingebaute Klimaanlagen über 12 kW Kälteleistung sind periodisch hinsichtlich der Energieeffizienz zu überprüfen.
Mit der EnEV 2009 fordert der Verordnungsgeber, dass der Betreiber auf Verlangen einen entsprechenden Nachweis gegenüber den zuständigen Landesbehörden vorzulegen hat.
Die Inspektion umfasst folgende Aspekte:
- Prüfung von Komponenten, die den Wirkungsgrad der Anlage beeinflussen
- Prüfung der Anlagendimensionierung
- Einflüsse für die Auslegung der Anlage
- Veränderung der Raumnutzung
- Bauphysikalische Eigenschaften
Fristen
Die Inspektion ist erstmals 10 Jahre nach Inbetriebnahme der Anlage durchzuführen. Für Altanlagen gilt folgende Regelung mit Stichtag 1.10.2007.
Die Fristen sind abhängig vom Alter der Anlage:
4-6 Jahre alte Anlage: Inspektion innerhalb von 6 Jahren
Über 12 Jahre: Inspektion innerhalb von 4 Jahren
Über 20 Jahre:Inspektion innerhalb von 2 Jahren
Alle über 20 Jahre alten Anlagen müssten damit bis zum 1.10.2009 einer Inspektion unterzogen worden sein.
Dies ist soweit bekannt, nicht einmal annähernd geschehen.
Chancen
Für Dienstleister bestehen in soweit Chancen sich rechtzeitig in diesem Markt zu etablieren.
Für Gebäudebetreiber eröffnet sich die Möglichkeit z.T. nicht unerhebliche Einsparpotenziale in der Liegenschaft zu realisieren und Rechtssicherheit zu schaffen.
Die Stadt Frankfurt am Main unterstützt Effizienzmaßnahmen im Unternehmensbereich mit einem eigenen Förderprogramm
Informationen
Fachverband Gebäude‐Klima e.V.
Stichwort „Energieeffizienz bei Klimaanlagen“
Frau Petzel
Danziger Str. 20, 74321 Bietigheim‐Bissingen
Tel.: +49 7142 788899 0, Fax: +49 7142 788899 19
info@fgk.de
Kontakt und weitere Information
Stadt Frankfurt am Main - Energiereferat
Tel: +49 (0)69-212-39193
Ingenieur-Akademie Hessen GmbH
Gustav-Stresemann-Ring 6, 65189 Wiesbaden
Tel: +49-(0)611/450 438-0
info@ingah.de



