
Soziale Notlage
Veränderungen im Leben wie Arbeitslosigkeit, Krankheit, Trennung oder Scheidung bringen die Betroffenen oftmals in eine soziale Notlage. Auch andere Ursachen wie zu niedriges Einkommen oder Rente haben eine schwierige Lebenssituation zur Folge. Je nach individueller Bedürftigkeit können Frankfurterinnen und Frankfurter öffentliche Leistungen zur Existenzsicherung in Anspruch nehmen.
Arbeitslosengeld I
Diese Lohnersatzleistung wird unter bestimmten Voraussetzungen bei Eintritt von Arbeitslosigkeit vorübergehend gezahlt, um den Lebensunterhalt sicher zu stellen.
Arbeitslosengeld II (Hartz IV)
Seit dem 1.1.2005 gibt es Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II, zu denen auch das Arbeitslosengeld II gehört. Diese Grundsicherung können alle erwerbsfähigen Personen erhalten, wenn sie hilfebedürftig sind.
Bereitschaftspflege
Kinder, die in ihren Familien in Krisensituationen geraten, müssen oftmals sofort versorgt und beschützt werden. In den Bereitschaftspflegefamilien werden diese Kinder in einem familiären Rahmen vorübergehend...
Erstes Frankfurter Bereitschaftspflegehaus
Im Bereitschaftspflegehaus finden Kinder zwischen 0 und 6 Jahren, die aufgrund einer Krise nicht in ihrer Familie bleiben können, Schutz und Geborgenheit.
Bildungs- und Teilhabepaket
Das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des SGB II und SGB XII beinhaltet auch Leistungen für Bildung und Teilhabe.
Frankfurt-Pass
Mit dem Frankfurt-Pass erhalten Sie ermäßigte Monatskarten des RMV und vergünstigte Eintrittpreise in vielen städtischen Einrichtungen wie z.B. Museen, Bühnen, Zoo und Palmengarten.
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Frankfurterinnen und Frankfurter können einen Antrag auf Grundsicherung stellen, wenn sie z.B. keine ausreichenden Rentenansprüche erworben haben oder ihnen keine sonstigen Mittel zur Verfügung stehen.
Hilfe zur Wohnungssicherung: Verhinderung von Obdachlosigkeit
Das Team „Hilfen zur Wohnungssicherung“ steht Bürgerinnen und Bürgern, denen der Verlust Ihrer Wohnung droht, beratend zur Seite.
Jugendjobcenter (JJC)
Das Pilotprojekt der Agentur für Arbeit, des Jobcenter und des Jugend- und Sozialamtes Frankfurt läuft seit Februar 2012.
Kinder- und Jugendschutztelefon der Stadt Frankfurt am Main
Unter der kostenlosen Servicenummer 0800-2010111 können werktags und auch am Wochenende Fachleute zu Fragen rund um den Kinder- und Jugendschutz angerufen werden.
Kindergeld / Kinderzuschlag
Kindergeld wird für alle Kinder bis zum 18. Lebensjahr gewährt, in einigen Fällen sogar länger. Die Leistung ist einkommensunabhängig und nach der Zahl der Kinder gestaffelt.
Obdachlosigkeit droht? Wohnungsverlust verhindern!
Wohnung wurde gekündigt? Die Räumung droht?
Die Stadt bietet insbesondere für Menschen mit "kleinem Geldbeutel" eine Reihe von Hilfestellungen.
Pflegekinderdienst und Adoption
Im Mittelpunkt stehen Kinder und junge Menschen, die vorübergehend oder auf Dauer außerhalb ihrer Herkunftsfamilie betreut werden müssen.
Pflegekinderdienst/Vollzeitpflege
Manche Kinder können vorübergehend oder auch dauerhaft nicht mehr in ihren Familien leben. Dann wird für sie nach einer neuen Perspektive gesucht.
Pflegekinderhäuser
Ein weitere Angebot des Jugend- und Sozialamts zur Versorgung und Betreuung von Kindern in einer Pflegefamilie sind die Pflegekinderhäuser in Frankfurt am Main.
Präventiver Jugendschutz
Der präventive Jugendschutz bietet über den allgemeinen Jugendschutz hinaus vieles im Bereich des Jugendmedienschutzes.
Schulden: Schuldner- und Insolvenzberatung in Frankfurt am Main
Stadtweit bieten Beratungsstellen kostenfreie Unterstützung bei drohender oder bereits bestehender Überschuldung, unabhängig von der Art des Schuldnereinkommens oder des Familienstandes.
Unterhaltsvorschuss
Erziehen Sie Ihr Kind allein und erhalten nur unregelmäßig oder keinen Unterhalt von vom familienfernen Elternteil? Informieren Sie sich über die Voraussetzung für Unterhaltsleistungen nach dem UVG.
Wohngeld / Lastenzuschuss
Die Wohngeldstelle prüft, ob Anspruch auf staatliches Wohngeld / Lastenzuschuss besteht. Die Höhe des Wohngelds richtet sich nach dem Gesamteinkommen des Haushalts, nach Art und Ausstattung der Wohnung und...



Mehr ...