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Die Stadtverordnetenvorsteherin

In der ersten Sitzung der Stadtverordnetenversammlung nach der Kommunalwahl wird aus den Reihen der Stadtverordneten die beziehungsweise der Vorsitzende gewählt. In Frankfurt am Main übt dieses Amt, das nach parlamentarischem Brauch der stärksten Fraktion zusteht, seit 2011 die CDU-Stadtverordnete Dr. Bernadette Weyland aus. Sie wurde am 14. April 2011 zur Stadtverordnetenvorsteherin - so die Bezeichnung der Vorsitzenden - gewählt.

Der Stadtverordnetenvorsteherin obliegen - neben der Sitzungsleitung - die folgenden Aufgaben:

  • Aufstellung und Veröffentlichung der Tagesordnung
  • Fristgemäße Ladung zu den Sitzungen
  • Feststellung der Beschlussfähigkeit und der Tagesordnung zu Beginn der Sitzungen
  • Sicherstellung eines geschäftsordnungsmäßigen Sitzungsverlaufs
  • Ausübung des Hausrechts

Die Amtsführung der Stadtverordnetenvorsteherin soll neutral erfolgen. Beteiligt sie sich an der politischen Debatte, hat sie für diesen Zeitraum die Sitzungsleitung abzugeben.

Darüber hinaus nimmt die „erste Bürgerin“ der Stadt zahlreiche repräsentative Aufgaben in kommunalen, nationalen und internationalen Bereichen wahr. Sie vertritt die Stadt bei zahlreichen protokollarischen Anlässen, beispielsweise bei Empfängen und offiziellen Besuchen inländischer und internationaler Gäste. Die Pflege der Beziehungen zu den Partnerstädten Frankfurts und auch die Übernahme von Schirmherrschaften für besondere Veranstaltungen sind als weitere Aufgaben zu nennen.


Dienstanschrift:

Stadtverordnetenvorsteherin der Stadt Frankfurt am Main
Dr. Bernadette Weyland
Bethmannstraße 3
60311 Frankfurt am Main

Telefon: +49 (0)69 212 33862
Telefax: +49 (0)69 212 40551
E-Mail: stadtverordnetenvorsteherin@stadt-frankfurt.de


Persönliche Referentin:
 
Link-IconSabine Krosch
Telefon:+49 (0)69 212-35762
Telefax:+49 (0)69 212-40551
E-Mail:Link-Iconsabine.krosch [At] stadt-frankfurt [Punkt] de