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Frankfurt-Pass

Mit dem Frankfurt-Pass können Sie bei geringem Einkommen und mit 1. Wohnsitz in Frankfurt am Main kostenlos die Ferienkarten des Jugend- und Sozialamtes erhalten. Auch wird kein Benutzungsentgelt für die Stadtbücherei erhoben.

Ein jeweils geringer Kostenbeitrag ist zu leisten für den Besuch in den städtischen Hallen- und Freibädern sowie Zoo und Palmengarten. Erwachsene zahlen 1 Euro und Jugendliche 50 Cent.

Zu ermäßigten Preisen (50 % der Eintrittspreise bzw. der festgesetzten Kostenbeiträge) Eissporthalle, Rebstockbad, Besuch von Sonderausstellungen in städtischen Museen und Senckenbergmuseum, Freizeitmaßnahmen des Jugend- und Sozialamtes, Besuch des kommunalen Kinos, Theater der Stadt Frankfurt am Main (Oper, Schauspiel, Ballett Frankfurt), Kurse der Volkshochschule besuchen und ermäßigte Monatskarten für Erwachsene und Junioren (beim Juniortarif gibt es auch ermäßigte Wochenkarten) des RMV (Tarifzone 50) erhalten. Die Monatskarten sind nicht übertragbar.

Die Einkommensgrenzen betragen bei

1-Personenhaushalten 869,00 EUR netto
2-Personenhaushalten 1.125,00 EUR netto
3-Personenhaushalten 1.380,00 EUR netto
4-Personenhaushalten 1.636,00 EUR netto
5-Personenhaushalten 1.892,00 EUR netto

und erhöhen sich für jedes weitere Mitglied der Haushaltsgemeinschaft um 256,00 EUR netto. Mit der Einkommensgrenze sind alle Belastungen wie z.B. Miete, Heizung, Kreditraten usw. abgedeckt und bleiben daher bei der Berechnung unberücksichtigt. Zum Haushalt im Sinne dieser Regelung zählen alle Personen der Haushaltsgemeinschaft, unabhängig von Verwandtschaftsgrad, Familienstand und Alter!

Benötigte Unterlagen:

  • gültiger Personalausweis/Reisepass,
  • Mietvertrag,
  • vollständige Einkommensnachweise,
  • Lichtbild,
  • ggfls. aktueller BaFöG-Bescheid,
  • ggfls. Bescheinigung des Sozialamtes
  • ggfls. Bescheide Arbeitslosengeld I oder II



Wo und wann kann der Frankfurt - Pass beantragt bzw. verlängert werden?

Die Sachbearbeitung erfolgt in den Sozialrathäusern und Besonderen Diensten des Jugend- und Sozialamtes Frankfurt am Main. Die Vorsprache ist von Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 und 13 bis 15 Uhr und Freitag 8 bis 12 Uhr möglich. Zuständig ist immer das Sozialrathaus, in dessen Einzugsbereich Sie ihren Wohnsitz haben oder die Dienststelle, von der Sie Sozialhilfeleistungen nach dem SGB XII erhalten. Bezieher von Arbeitslosengeld I oder II. wenden sich ebenfalls an ihr örtliches Sozialrathaus.


Bitte beachten Sie unsere besonderen Zuständigkeiten außerhalb der Sozialrathäuser:

Rathaus für Senioren
Personenkreis:
Bewohner/innen von Alten- und Pflegeheimen in Frankfurt am Main

Besonderer Dienst 3
Personenkreis:
Für Suchtkranke (legale Drogen) und wohnungslose Menschen
Für Suchtkranke (illegale Drogen)
Für Flüchtlinge