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Ab Januar 2013: Neue Werte in der Rentenversicherung

Ab Januar 2013 gelten neue Werte in der gesetzlichen Rentenversicherung.

Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung hin.

Der Beitragssatz, den sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer je zur Hälfte teilen, sinkt auf 18,9 Prozent.

Die Beitragsbemessungsgrenze, bis zu der Beiträge zur Rentenversicherung zu zahlen sind, steigt in den alten Bundesländern auf monatlich 5.800 Euro und in den neuen Bundesländern auf 4.900 Euro.

Für freiwillig Versicherte steigt der Mindestbeitrag im gesamten Bundesgebiet auf 85,05 Euro pro Monat. Er kann wichtig sein, um beispielsweise den Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente zu sichern. Der Höchstbeitrag für freiwillig Versicherte sinkt im Jahr 2013 auf 1.096,20 Euro. Für das Jahr 2012 können freiwillige Beiträge noch bis zum 02. April 2013 gezahlt werden. Sie liegen monatlich zwischen 88,20 Euro (Mindestbeitrag) und 1.097,60 Euro (Höchstbeitrag).

Der so genannte Regelbeitrag für Handwerker und pflichtversicherte Selbständige sinkt auf 509,36 Euro in den alten Bundesländern. In den neuen Bundesländern sinkt er auf 429,98 Euro.

Wer eine Altersrente vor dem Erreichen der Regelaltersgrenze oder eine Rente wegen voller Erwerbsminderung bezieht, darf bis zu 450 Euro monatlich hinzuverdienen. Wer eine Teilrente bezieht, sollte seine individuelle Verdienstgrenze bei seinem Rentenversicherungsträger erfragen. Ab dem Erreichen der Regelaltersgrenze können Rentner wie bisher unbegrenzt dazuverdienen.

Pressemitteilung der Deutschen Rentenversicherung Hessen