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Lizenzen / Zeugnisse

Heilpraktiker

Zuständige Stelle

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Kleyerstraße 86
60326 Frankfurt am Main
Telefon
Fax
E-Mail

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Leistungsbeschreibung

Heilpraktikerüberprüfung

Wenn Sie in Frankfurt am Main die Heilkunde ausüben wollen, ohne als Arzt approbiert zu sein, benötigen Sie hierfür eine Heilpraktikererlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz.

Beantragt werden kann:

  • die allgemeine Heilpraktikererlaubnis,
  • die auf das Gebiet der Psychotherapie eingeschränkte Heilpraktikererlaubnis oder
  • die auf das Gebiet der Physiotherapie eingeschränkte Heilpraktikererlaubnis.

Die Prüfungsanmeldung erfolgt über das Ordnungsamt der Stadt Frankfurt am Main. Das Anmeldeformular sowie Informationen zur Heilpraktikerprüfung finden Sie unter "Anträge/Formulare" sowie weitergehende Informationen unter "Was sollte ich noch wissen?".

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Praxisanmeldung von selbständigen / freiberuflichen nichtärztlichen Heilberufen (Niederlassung)

Für die Anmeldung oder Änderungsanzeige verwenden Sie bitte das vorgesehene Meldeformular des Gesundheitsamtes unter "Anträge/Formulare".

Sie dürfen die Heilkunde erst dann ausüben, wenn Sie im Besitz der erforderlichen Heilpraktiker-Erlaubnis sind.

Weitere Informationen zur Anmeldung und Änderungsanzeigen finden Sie unter "Was sollte ich noch wissen?".


Informationen zur Hygiene in Arzt-, Zahnarzt- und Heilpraktikerpraxen in Frankfurt am Main  sowie Informationen über Berufe im Gesundheitswesen finden Sie unter "Was sollte ich noch wissen?"

Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker

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