Informationen zum Coronavirus SARS-CoV-2

Informationen zum Coronavirus SARS-CoV-2

Infektionskrankheiten A-Z

Coronavirus SARS-CoV-2

Informationen des Gesundheitsamtes Frankfurt

Die COVID-19-Pandemie war in Deutschland von 2020 bis 2022 von heftigen Infektions- und Krankheitswellen geprägt. Im Verlauf entwickelte der Großteil der Menschen – durch Impfung und/oder Infektion – ein gewisses Maß an Immunität, sodass das pandemische Geschehen 2023 allmählich in ein endemisches Geschehen überging. Die in der Bevölkerung bestehende Immunität hat zu einem signifikanten Rückgang schwerer Krankheitsverläufe geführt. Die Fortführung von Impfungen bleibt von entscheidender Bedeutung, um weiterhin einen effektiven Schutz für die Bevölkerung zu gewährleisten.

Coronavirus COVID 19 3D
COVID-19 Coronavirus © stock.adobe.com | Proxima Studio

Corona in Hessen

Alle aktuellen Informationen des Landes Hessen finden Sie hier: 

https://hessen.de/Handeln/Corona-in-HessenExternal Link

Hotline des Landes Hessen

Die hessenweite Hotline wurde zum 1. Januar 2023 eingestellt.

Fragen zum Coronavirus können Sie per E-Mail an corona.gesundheitsamt@stadt-frankfurt.deInternal Link stellen.

COVID-19 Tests

Seit dem 01. März 2023 wurde die kostenlose Bürgertestung nach der Testverordnung beendet. Soweit weiterhin Testangebote bestehen, sind diese kostenpflichtig. Im Rahmen der Krankenbehandlung kann Ihr Arzt/ Ihre Ärztin eine PCR-Testung veranlassen.

Coronaimpfung

Das Impfzentrum Frankfurt wurde im März 2023 geschlossen. Für eine COVID-19 Impfung wenden Sie sich bitte an Ihre Hausärztin/ Ihren Hausarzt oder an Ihre Kinderärztin/ Ihren Kinderarzt.

Die Arztsuche der KV Hessen kann Sie bei der Suche nach einer impfenden Arztpraxis in Ihrer Nähe unterstützen: https://arztsuchehessen.de/External Link

Geimpft / genesen

Vollständig geimpft:

Ein vollständiger Impfschutz liegt nach drei Einzelimpfungen (die letzte Einzelimpfung muss mindestens drei Monate nach der zweiten Einzelimpfung erfolgt sein), vor.

Als vollständig geimpft gilt man zudem nach zwei Einzelimpfungen PLUS
    - positivem Antikörpertest vor der ersten Impfung ODER
    - einer mittels PCR-Test nachgewiesenen SARS-CoV-2-Infektion vor der zweiten Impfung ODER
    - einer mittels PCR-Test nachgewiesenen SARS-CoV-2-Infektion nach der zweiten Impfung (seit der Testung müssen 28 Tage vergangen sein).

Genesen:

Als genesen gilt eine Person, deren Infektion mit einer PCR vor mindestens 28 Tagen und maximal 90 Tagen nachgewiesen wurde. 

Häusliche Isolation / Quarantäne

Es besteht keine Pflicht mehr zur Selbstisolation nach einem positiven Testergebnis. 

Verhaltens- und Hygienetipps bei einer Coronainfektion finden sich auf der Seite infektionsschutz.deExternal Link der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.

Verdienstausfallentschädigung

Alle Informationen zur Verdienstausfallentschädigung nach den Paragraphen 56 ff. Infektionsschutzgesetz (IfSG) finden Sie hierInternal Link.

Psychosoziale Versorgung

Hier Internal Linkfinden Sie Informationen und Hinweise zum Umgang mit den psychosozialen Auswirkungen der Corona-Pandemie sowie einige Anlaufstellen.